Mit den nachfolgenden Fällen wendet sich Rechtsanwalt Jung aus Dresden an uns. Nicht nur, dass Hartz IV-Opfer sich auf der ARGE schikanieren lassen müssen, nein auch Anwälte haben mit den Praktiken der Mitarbeiter/innen zu kämpfen!
Die Fälle wurden vom Original übernommen. Bei berechtigten Interesse an den Verfahrens- und Gerichtsakten ist der Rechtsanwalt Jung bereit, sich mit der/den betreffenden Person/en in Verbindung zu setzen. Die Daten des Anwalts können Sie über Jens König im HdB(Tel.0351/8583801 - Mail. jekoen@arcor.de) in Erfahrung bringen.
Fall I
Mutter mit drei Kindern erhält trotz rechtzeitigem Folgeantrag keinen rechtzeitigen Bewilligungsbescheid für die Zeit ab dem 1.1.2009. Leistungen nach SGB II werden eingestellt.
Am 8.1.2009 fordert die ARGE dazu auf, für das Kind A.(geb. am 8.1.2007) bei der Wohngeldstelle Dresden Wohngeld zu beantragen und der ARGE den Wohngeldbescheid bis zum 10.2.2008 (!!!) vorzulegen.
Mit Anwaltsschreiben vom 12.1.2009 wird die ARGE dazu angehalten, die geschuldeten Leistungen unverzüglich zu berechnen und auszuzahlen. – Das Schreiben wird nicht beantwortet.
Unter dem 8.1.2009 ergeht allerdings ein Bewilligungsbescheid vom 8.1.2009, mit dem Leistungen nach dem SGB II für die Zeit vom 1.1.2009 bis 30.6.2009 zugebilligt werden.
Im Widerspruch dazu wird mit Schreiben der ARGE vom 23.1.2009 vorgegeben, es seien nur Leistungen für die Zeit bis zum 31.1.2009 bewilligt worden.
Die Anspruchsvoraussetzungen müßten erneut geprüft werden.
Für die Zeit ab dem 1.2.2009 werden ohne Änderungsbescheid und ohne Vorankündigung sämtliche Leistungen eingestellt.
Mit Anwaltsschreiben vom 9.2.2009 wird die ARGE angehalten, unverzüglich die bewilligten Beiträge auszuzahlen.
Auch dieses Schreiben wird nicht beantwortet. Am 23.2.2009 Anruf bei ARGE unter 01801-Nummer. Frau XXX erklärt, dass sie nicht mit dem Sachbearbeiter XXX verbinden könne. Sie dürfe auch keine Rufnummern herausgeben, könne nur notieren, dass man mich zurückrufen solle.
Anhand der Computerdaten könne sie auch nicht feststellen, warum Zahlungen eingestellt wurden.
Allerdings sei meine Mandantin gebeten worden, persönlich vorzusprechen.
Fall II
Mutter mit fünf Kindern, z.Z. schwanger wohnt in WOBA-Gebäude in Pfotenhauer Str..
Sie erhält Räumungsklage u. a. mit der Begründung, es seien Mietrückstände aufgelaufen.
Mutter kann Mietrückstände nicht nachvollziehen, da Miete nicht von ihr, sondern von SGB-II-ARGE überwiesen wird.
Während des Gerichtsverfahrens stellt sich heraus, dass ARGE tatsächlich zu wenig Miete (während eines halben Jahres etwa nur die Hälfte) gezahlt hat. Sachbearbeiterin der ARGE in Cotta kann nur die ungenügenden Zahlungen feststellen, aber nicht erklären, warum nur Teilbeträge erbracht wurden.
Der ARGE wird in dem laufenden Gerichtsverfahren der Streit verkündet.
Angelegenheit wird mit ARGE-Mitarbeiter besprochen. Es wird ihm erklärt, dass er sich dem Rechtsstreit durchaus anschließen könne.
Die Wohnung sei nämlich so mangelhaft, dass die vom Vermieter verlangte Miete gar nicht geschuldet sei.
Es wird auf das beachtliche Einsparungspotential hingewiesen, dass die ARGE bei Überprüfung des Zustandes der Wohnung durch Minderung der Mieten bzw. entsprechender Unterstützung der Mieter unschwer nutzen könne.
Aufgrund des Ablaufs des Gesprächs und der bislang ausgebliebenen Streithilfe in dem Mietrechtsstreit scheint kaum Interesse an dem aufgezeigten Einsparungspotentials zu bestehen.
Haushaltsrechtlich bestehe kein Problem, die volle Miete für mangelhafte Wohnungen zu zahlen (so Sachbearbeiter der ARGE). Das die ARGE ihre Zahlungsrückstände begleicht, ist ebenfalls nicht festzustellen. Der SGB-II-Empfänger wird durch Zahlungsnachlässigkeiten der ARGE also in einen Mietrechtsstreit verwickelt, dessen Folgen er wohl alleine tragen soll.
Man verweist die Mutter darauf, dass man für Umzugsaufwand aufkommen werde. Mutter brauch also nichts zu befürchten. Das die Mutter Probleme haben wird, eine Wohnung zu finden, solange die WOBA keine Bescheinigung ausstellt, wonach keine Mietrückstände bestehen und die Miete regelmäßig abgeführt worden sei, sieht man nicht.