Schluß mit Sanktionen

Am vergangenen Sonnabend fand nach den ganzen Wahlen nun auch die Wahl des neuen Dresdner Stadtvorstandes und des Vorsitzenden des Stadtverbandes auf der Gesamt-MV statt.
Darüber hinaus wurde aber auch über den Leitantrag, der für die nächsten 2 Jahre die Arbeitsgrundlage für den Stadtverband darstellt, sowie verschiedenen weitere Dringlichkeits- bzw. Initiativanträge diskutiert und abgestimmt.
Aus den Reihen der LAG Hartz IV haben sich einige Mitglieder entschieden ebenfalls einen Antrag einzubringen. (Text des Antrages s.u.) Dieser wurde einstimmig angenommen.

Zwar ist der Antrag eingebracht, aber nun heißt es nicht, sich auszuruhen und auf Dinge zu warten, die evt. kommen könnten, sondern gemeinsam mit dem Stadtvorstand ganz schnell und intensiv an der Umsetzung, besonders einer erfolgreichen, zu arbeiten. Dazu möchten wir nicht nur Mitglieder und Symphatisanten der LAG HartzIV aufrufen, sondern alle Genossinnen und Genossen, die sich in der Lage sehen an Infoständen mit zu helfen.

Erfreulich war besonders aus meiner Sicht, dass der Dresdner Stadtverband kampagnenfähiger und sozialer werden will, dass es zu mehr Aktivitäten kommen soll. Dies verlangte auch Rico Gebhardt, neuer Landesvorsitzender, in seiner Rede an die Genossinnen und Genossen. In diesem Zusammenhang ist ebenso erfreulich zu sehen, dass wir mit Claudia Hertlein auch ein Mitglied aus den Reihen der LAG in den neuen Stadtvorstand bekommen haben, und somit auch Einfluss auf geplante Kampagnen und Aktivitäten aus Sicht der LAG nehmen können.

Jens König
Dresden, 30.11.2009

C. Dringlichkeits- und Initiativanträge

C. 1 Unterstützung der Sammelpetition von Andreas Niehaus zur Ersatzlosen
       Streichung des Sanktionsparagraphen 31 SGB II (Hartz IV)
C. 2 Umfrage zur Kundenzufriedenheit bei den ARGEN und Optionskommunen

Antragsteller: Claudia Hertlein, Dr. Ralf Vogel, Martina Dietze, Jens König
unterstützt von: Hans-Jürgen Muskulus, Katja Kipping

Die Gesamt-Mitgliederversammlung der LINKEN. Dresden möge beschließen, dass die Sammelpetition von Andreas Niehaus zur ersatzlosen Streichung des Sanktionsparagrafen 31 SGB II, die vom Parteivorstand DIE LINKE und vom Landesparteitag Sachsen sowie von der BAG Hartz IV in und bei der Partei DIE LINKE und der LAG Hartz IV in und bei der Partei DIE LINKE Sachsen unterstützt werden, durch eine rege Sammlung von Unterschriften ebenfalls von dem Stadtverband Dresden massiv unterstützt wird.
Darüber hinaus sollten alle Aktivitäten dahingehend ausgeweitet werden, das die schon erfolgreich eingeführte Befragung über die Kundenzufriedenheit bei den ARGE'n in der Re¬gion Wuppertal auch mit einbezogen wird. Es wird dazu empfohlen, dass vor den einzelnen Dresdner ARGEN mindestens einmal monatlich Unterschriften- und Infostände stattfinden, die durch Mitglieder der LAG Hartz IV und den B0r s gemeinsam durchgeführt werden. Aus unserer Sicht ist es wichtig, neben dem Sammeln von Unterschriften, und Fragebögen zu dokumentieren, was uns in den Gesprächen von den Bürgerinnen und Bürgern gesagt wird. Unseren Mandatsträgern können die Ergebnisse für ihre tägliche Arbeit in den Gremien und Ausschüssen Argumente und Fakten mit an die Hand zu geben.

Begründung:
Mit Einführung des SGB II sollte nicht nur die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe, sondern auch eine Verbesserung der Situation von Langzeitarbeitslosen auf dem Arbeitsmarkt erfolgen.
Letzteres besonders durch ein verstärktes Fordern, und erst nachrangig durch Fördern. Anstatt über einen Anreiz zum Beispiel beim Hinzuverdienst die Suchenden zum Annehmen von Arbeit zu animieren, wurde mit dem § 31 SGB II ein Machtinstrument geschaffen, was es den Mitarbeitern/innen ermöglicht dem/der Hartzer das Leben noch mehr zu erschweren und sie/ihn aus der Gesellschaft noch weiter aus zu grenzen.
So muss z. Bsp. ein/e Erwerbslose/r zu schlechteren Konditionen arbeiten oder sich im Ein-Euro-Job beschäftigen. Die Folge ist ja nicht nur ein/e unzufriedene/r Erwerbslose/r, nein auch die auf dem Ersten Arbeitsmarkt Beschäftigten müssen damit rechnen zu schlechteren Konditionen zu arbeiten, da sie sonst ihre Arbeit verlieren könnten.
Den ARGEN und Job-Centern, wie den Arbeitgebern sind somit Tür und Tor geöffnet Willkür auszuüben. Sanktionen sind grundsätzlich abzulehnen, weil sie das Grundrecht auf die Sicherung der Existenz und der gesellschaftlichen Teilhabe verletzen.
Selbst schon bei lapidaren Vergehen, wie Nichterscheinen zu Terminen ist es heute möglich, Leistungskürzungen/Sanktionen auszusprechen.
Auf der anderen Seite sollten aber nicht die Angestellten der ARGEN schlecht gemacht werden. Es gibt zahlreiche Beispiele, wo diese sich für die Erwerbslosen einsetzen wollen, aber nicht können. Dies ist zum einen der mangelnden Qualifizierung und zum anderen der arbeitsmäßigen Überlastung geschuldet.
Daher sind wir der Meinung, dass neben der ersatzlosen Streichung des Sanktionsparagrafen 31 SGB II ganz wichtig ist, auch eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Angestellten zu erzielen, was dann auch den Erwerbslosen zu gute kommt. Deswegen sollte neben der Unterschriftensammlung zur Petition parallel auch eine Befragung zur Kundenzufriedenheit erfolgen.

Rückwirkend Ansprüche sichern

 

Rechtliche Tipps zur anstehenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes über die Regelleistungen

 

Am 20.10. fand nun der erste Verhandlungstag vor dem BVerfG zur Verfassungswi-drigkeit der Regelsätze statt. Im Vorfeld informierten wir dahingehend, dass im Falle eines positiven Urteils nur dann rückwirkend die evt. höheren Regelsätze gezahlt werden, wenn ein Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X bis zum 19.10. gestellt wurde.

Auf Grund der Tatsache, dass es sich am ersten Tag nur um Erörterungen zum Sachverhalt handelte, was erst später bekannt wurde, können wir an dieser Stelle mitteilen, dass nach wie vor Überprüfungsanträge gestellt werden können. Entscheidend für den Antragseingang beim zuständigen Leistungsträger ist der Tag vor der Urteilsverkündung.

Mit dieser wird aber keinesfalls vor dem Januar 2010 gerechnet.

Da sicherlich der Eine oder Andere noch nicht richtig über inhaltliche Fragen Bescheid weiß, wollen wir hier noch einmal das Wesentlichste darstellen. Wir werden uns bemühen alle aktuellen Infos vom Prozeß zeitnah allen Interessierten zukommen zu lassen.

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Erste positive Auswirkungen des Sanktionsmoratoriums

Obwohl am 20.10.2008 bereits eine Anweisung ergangen ist, dass bei Weigerung zu einer Eingliederungsvereinbarung keine Sanktionen nach § 31 SGB II verhängt werden dürfen, wurde dies in der Praxis nicht überall auf den ARGEN so umgesetzt.

Ca. 2000 solcher Be­scheide sollen bisher erlassen worden sein. Die Mehrzahl dabei besonders von Options­kommunen, auf die kein Einfluss von Seiten der ARGE besteht.

Im Zuge der Kampagne gegen den § 31 SGB II wurde hier ein erster, kleiner Teilerfolg er­reicht. ...

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31.08.2009 Petition zur Streichung § 31 SGBII eingebracht


Der Sanktionsparagraph 31 des SGB II ist das Schlimmste eines insgesamt mehr als diskriminieren­den und ausgrenzenden Gesetzespakets.

Ob die Pflicht zur Annahme von sittenwidrig entlohnten Arbeiten oder die Aberkennung eines würdevollen Lebens durch die per Gesetz festgelegten zu niedrigen Regelsätze, die eine Existenzsicherung und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben nicht zulassen, verstößt der § 31 SGB II gegen bestehende Menschenrechte und das Grundgesetz der BRD.

Somit kann es nur eins geben: Der Paragraph muss weg! Sofort und ersatzlos!

Daher unterstützen wir, die Mitglieder der LAG Hartz IV bei der LINKEN. Sachsen, die von An-dreas Niehaus aus Berlin eingebrachte Petition. Wir hoffen, dass sich viele entweder im Internet, oder in die ausliegenden Listen eintragen werden, und somit für einen Erfolg der Petition sorgen.

Auf der Webseite: http://sanktionen-weg.de finden Sie neben den Unterschriftenlisten auch verschiedene Erläuterungen zu diesem Thema.

Jens König
Mitglied Sprecherrat LAG Hartz IV

13.08.2009 Gegen den Sanktionsparagraf 31 des SGB II und für ein selbstbestimmtes Leben trotz Hartz IV!!


Am Donnerstag, den 13.08.2009 fand in Berlin eine Pressekonferenz statt, auf der ein Bündnis aus Politik, Wirtschaft und Erwerbsloseninitiativen einen Aufruf zur Einstellung der HartzIV-Sanktionen vorgestellt hat. Dieser wurde schon von sehr vielen namhaften Personen und Organisationen unterzeichnet, so auch die LAG Hartz IV bei der LINKEN. Sachsen. Wir würden uns sehr freuen, wenn alle Interessierten ebenfalls ihr Votum unter www.sanktionsmoratorium.de abgeben und so mitwirken, dass wir alle den § 31 SGB II kippen können. Katja Kipping, stellv. Parteivorsitzende und MdB erklärte dazu:

Jens König
Sprecherrat LAG Hartz IV

Alleinerziehende und Familien mit Kindern erneut diskriminiert!


In Ergänzung zu unserer Veröffentlichung "Bedarfsgemeinschaften und ihre Kinder" müßen wir heute leider nachfolgende Mitteilung veröffentlichen.

Nachdem in den letzten Wochen mehrere Vereine und Verbände, aber auch Anwälte, die sich für die Interessen von Betroffenen des SGB II und XII einsetzen, Empfehlungen zum Verhalten bei Fehlberechnungen durch die ARGE gegeben haben, hat das BMAS still und heimlich die ALG II-VO am 23.07.09 geändert. Diese Änderung ist am 01.08.09 in Kraft getreten. Danach hat die ARGE nunmehr die Versicherungspauschale zu streichen, wenn der „minderjährige Hilfebedürftige“ keine entsprechende Versicherung nachweisen kann. Dies teilte Harald Thomè in seinem gestrigen Newsletter mit. Damit werden wieder einmal Alleinerziehende und Familien mit Kindern, die leider auf Hartz IV angewiesen sind diskriminiert und noch weiter an den Rand der Gesellschaft geschoben. Können und dürfen wir uns dies gefallen lassen!?

Den ursprünglichen Artikel können Sie hier lesen.

Jens König
LAG Hartz IV

Hartz IV muss weg - ohne Wenn und Aber!

6. August 2009 Katja Kipping

Die Rekordzahlen bei Klagen gegen Hartz IV veranlassen immer mehr Richter zur Kritik am Gesetz und haben bundesweit eine Debatte um einfachere Durchführungsregelung-en ausgelöst.

Dazu erklärt die stellvertretende Parteivorsitzende Katja Kipping:
Viele Richterinnen und Richter verlangen dringend nach Änderungen am Hartz-IV-Gesetz. Das ist höchst verständlich. Tagtäglich erfahren Erwerbslose und Menschen mit geringem Einkommen, dass dieses Gesetz nicht nur schlecht gemacht ist, sondern von seiner gan-zen Ausrichtung eines Rechts- und Sozialstaates unwürdig ist. Das Grundrecht eines jeden Menschen auf eine soziale Sicherung, die die Existenz und gesellschaftliche Teil-habe absichert, wird mit Füßen getreten. DIE LINKE fordert in ihrem Wahlprogramm die Erhöhung des Regelsatzes auf 500 Euro, die Abschaffung der Bedarfsgemeinschafts-regelung und des Sanktionsparagrafen 31. Hartz IV muss durch eine bedarfsdeckende und sanktionsfreie Mindestsicherung ersetzt werden.

Hartz IV muss weg - ohne Wenn und Aber!

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http://www.die-linke.de/nc/presse/presseerklaerungen/detail/artikel/hartz-iv-muss-weg-ohne-wenn-und-aber/

Informationsdienst der Partei DIE LINKE - Registrierung/Abonnement 
http://www.die-linke.de/service/

"Stifte für Stifte" – Dresdner LINKE mit Aktion zur Lernmittelfreiheit

Kurz vor Beginn des neuen Schuljahres wir die Dresdner LINKE mit einer Aktion auf das Problem der Lernmittelfreiheit aufmerksam machen. Lernmittelfreiheit ist in Sachsen Verfassungsgrundsatz – leider nur auf dem Papier. Schulbücher müssen Eigentum der Schülerinnen und Schüler sein, um effektiv damit arbeiten zu können. Zusätzliche Ausgaben für Arbeitshefte, Taschenrechner, Atlanten und weitere Materialien belasten einen Großteil der Eltern enorm. Nach einer im Schuljahr 2007/2008 durchgeführten Befragung von 1.545 Schülerinnen und Schüler durch den Sächsischen Landeselternrat gibt jede sächsische Familie mit einem schulpflichtigen Kind im Durchschnitt knapp 150 Euro im Jahr für diese Lernmittel aus. DIE LINKE fordert Lernmittelfreiheit, die diesen Namen verdient, um allen Schülerinnen und Schülern das Lernen mit gleichen Mitteln zu ermöglichen.

An folgenden Orten kann man sich am 7. August über die Bildungskonzepte der sächsischen LINKEN informieren und sich eine Packung Buntstifte für seine Kinder abholen:

Schillergalerie am Schillerplatz 10.00 - 12.00 mit MdB Katja Kipping
Dreikaiserhof, Dresden-West 10.00 - 12.00 mit Dr. Klaus Sühl
Pfotenhauer Straße, Johannstadt, Konsummarkt 09.30 - 11.30 mit Dr. Edith Franke Prohlis-Center, Prohliser Allee 10.00 - 12.00 mit Hans-Jürgen Muskulus
Weixdorf Kaufland Hoher Busch, Weixdorf 10.00 - 12.00 mit Andrè Schollbach
F.C.-Weißkopf-Platz, Dresden-Süd 11.00 - 13.00 mit MdL Julia Bonk


f.d.R.: Uwe Schaarschmidt, Pressesprecher DIE LINKE, Dresden

Presseerklärung der BAG Hartz IV DIE LINKE. zum Sozialbericht 2009

01.08.2009, Eva Bernardi und Werner Schulten, Sprecher der BAG Hartz IV Gigantische Plünderung der Sozialkassen durch die Große Koalition 118 Milliarden Euro alleine in den letzten zwei Jahren den Sozialkassen entzogen Mit dem Sozialbericht 2009 dokumentiert die Bundesregierung einen gigantischen Rückzug aus dem Sozialstaat. Würde die gleiche Quote am Bruttosozialprodukt für Sozialausgaben geleistet wie noch im Jahr 2004, so hätten in 2007 und 2008 über 118 Milliarden Euro mehr für soziale Leistungen ausgegeben werden können..... weiterlesen

Die Junge Welt hat in ihrer heutigen Ausgabe unsere PE zum Sozialbericht zum Anlass genommen, klarzustellen, dass die Medien durchweg die falschen Schlüsse aus diesem gezogen hat. Das finde ich wichtig, auch wenn das Leserpotenzial dieser Zeitung doch überschaubar ist. Aber was die Medien berichtet haben, war wirklich unerträglich und eine völlige Verdrehung der Fakten. das war auch der Grund für die Presseerklärung.

zum Bericht in der Jungen Welt vom 05.08.2009

Wichtiges Urteil für ALLE, die über Altersteilzeit nachdenken

 

ALG im Anschluß an Altersteilzeit?

Am 21.07.09 fand vor der 7. Kammer des BSG eine mündliche Verhandlung zu diesem in­teressanten Thema statt. Geklagt hatte ein Mann aus D., der auf Grund einer innerbetrieb­lichen Alterszeitregelung der Aufhebung seines Arbeitsvertrages zugestimmt hat.
Nach Auslauf dieser Übergangsphase entschied er sich zur Beantragung von ALG I, da er, nun­mehr 63 Jahre alt, mit den zu erwartenden Rentenabzügen nicht leben wollte.

Entscheidend bei diesem Verfahren ist nicht der Punkt, ob ALG I dem Grunde nach zu­steht, oder nicht. Diesen Anspruch bejahte das örtlich zuständige Arbeitsamt. Jedoch wur­de dem Kläger eine 12wöchige Sperrfrist erteilt, da er ohne Grund -wirtschaftliche Lage des Unternehmens, ohne Altersteilzeit betriebsbedingte Kündigung, etc.- der Aufhe­bung/Kündigung des Arbeitsverhältnisses zustimmte und somit nach Auffassung des Ar­beitsamtes die Arbeitslosigkeit selbst verschuldet hat.

Nachdem das örtlich zuständige SG dem Kläger und das LSG NRW im Anschluß der Be­klagten Recht gegeben hat, mußte nun das BSG eine endgültige Entscheidung fällen. In seinem Urteil gab die 7. Kammer der Beklagten insoweit Recht, als das die Erteilung der Sperrfrist bei Altersteilzeitregelungen erst ab Ende der Freistellungsfrist zu laufen beginnt, jedoch der Kläger eindeutig hätte sehen können oder müßen, welche Konsequenzen sich für ihn ergeben, wenn er einer Aufhebung des Arbeitsverhältnisses zustimmt.

Im vorliegenden Rechtsstreit gehen die Richter von einigen noch offenen wichtigen Fragen hinsichtlich eines nahtlosen und verlustfreien Überganges von Altersteilzeit in Altersrente aus. Somit verwiesen sie den Rechtsstreit zurück an das LSG NRW zur nochmaligen Prüfung und Entscheidung.

Somit kann nur Jedem/r, der/die sich in einer adäquaten Situation befindet, empfohlen werden sich über den gesamten Umfang der Folgen eines Übergang' s in Altersteilzeit gründlich zu informieren.


Jens König

SGB II-Bedarfsgemeinschaften und ihre Kinder

Nach § 7 SGB II dürfen Einkommen von Kindern, die in einem SGB II-Haushalt leben und nicht hilfebedürftig im Sinne des SGB II sind, keine Anrechnung finden. Sie sind also kein Bestandteil der Bedarfsgemeinschaft! In der Praxis scheint dies aber anders gehandhabt zu werden. Daher möchten wir allen Betroffenen hier einige Tipps zu diesem Thema geben!

 

Den kompletten Artikel können Sie hier lesen.

GEZ-Befreiung


Befreiung von Rundfunkgebührenpflicht für Bezieher von Arbeitslosen­geld II erleichtert


Nachfolgende Pressemitteilung fand sich am 18.06.2009 auf der Internetseite des BM für Arbeit und Soziales. Dies stellt eine Erleichterung dar und wird vielen die Möglichkeit geben, Sozialleistungen zu nutzen, die Ihnen zustehen, aber auf Grund des bisherigen Aufwandes von vielen nicht genutzt wurden. Da aber dieser Bescheid in Dresden anscheinend nur bei Neuanträgen mit verschickt wird kann ich an dieser Stelle nur Jedem empfehlen, bei der ARGE vorzusprechen und sich diese Bescheinigung ausstellen zu lassen, auch wenn das BM dies als nicht notwendig erachtet, da die Bescheinigungen ab Juli automatsch verschickt werden sollen.

Jens König
Sprecherrat LAG HartzIV

„Bundesagentur für Arbeit übersendet bei Arbeitslosengeld II (ALG II)-Bewilligungsbescheid automatisch eine Bescheini­gung zur Vorlage bei der GEZ. Ab Juli 2009 wird die Bundesagentur für Arbeit (BA) mit jedem Arbeitslosengeld II (ALG II) - Bewilligungsbescheid auto­matisch eine Bescheinigung zur Vorlage bei der GEZ übersenden. Diese Bescheinigung kann direkt mit dem Antrag zur Gebührenbefreiung an die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) übersandt werden. Mit dem neuen Verfahren reduziert sich der Aufwand für die Leistungsbezieher. Eine gesonderte Vorsprache in den Arbeitsgemeinschaften zum Zwecke der Erstellung von Mehrfertigungen der Bewilligungsbescheide oder Beglaubigungen im Zusammenhang mit Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht ist da­mit nicht mehr erforderlich. Diese Änderung basiert auf einer Neuregelung des Rundfunkgebührenstaatsvertrages. Bislang musste der GEZ im Ori­ginal der ALG II - Bescheid oder eine beglaubigte Kopie vorgelegt werden. Über den Antrag auf Gebührenbefreiung entscheidet weiterhin ausschließlich die GEZ. Informationen zum Hörfunkservice der Bundesagentur für Arbeit finden Sie im Internet unter www.ba-audio.de .“

 

Die Mitteilung steht hier als Download zur Verfügung.

Gruendung der LAG HartzIV in Dresden

Pressemitteilung 1/2009 der Landesarbeitsgemeinschaft Hatz IV der Partei DIE LINKE. Sachsen

Landesarbeitsgemeinschaft Hartz IV der Partei DIE LINKE.Sachsen gegründet Am Samstag, dem 27. Juni 2009 gründete sich die Landesarbeitsgemeinschaft Hartz IV der Partei DIE LINKE.Sachsen. Sie setzt sich zum Ziel, die Forderung der LINKEN „Weg mit Hartz IV – Für eine neue soziale Idee“ mit Inhalt und Leben zu erfüllen. Ihre besondere Aufgaben sieht sie darin, die Forderungen der Partei DIE LINKE nach flächendeckendem Mindestlohn von 10 Euro, die Anhebung des Regelsatzes auf 500 Euro und perspektivisch die Einführung einer bedarfsgerechten repressionsfreien Grundsicherung offensiv zu vertreten. Als Teil der breiten sozialen Bewegungen fördert und koordiniert die LAG lokale Aktivitäten zur Überwindung der Auswirkungen der Hartz IV Gesetze. Die LAG Hartz IV unterstützt das Bündnis gegen Kinderarmut, nimmt Teil an den sozialen Protestbewegungen gegen die Abwälzung der Krisenfolgen auf die Menschen und begleitet aktiv die Bundeskampagne „Schutzschirm für Menschen“. Sie unterstützt aktiv die sachsenweite Bewegung „Für Sozialtickets in Sachsen!“. Diese Initiative stützt sich auf die Beschlüsse der Landesparteitage von Bündnis 90/Die Grünen, der SPD und der Partei DIE LINKE.Sachsen. Ziel ist es, den Nahverkehr auch für Menschen mit geringerem Einkommen bezahlbar zu gestalten. Auf ihrer Gründungsveranstaltung wählten die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft ihren Sprecherrat und ihre Sprecher, die die Arbeitsgemeinschaft in der Öffentlichkeit vertreten werden. Als Sprecherin der AG wurde Martina Dietze (Gröditz) und als Sprecher Dr. Ralf Vogel (Dresden) gewählt. Dem Sprecherrat gehören außerdem Petra Weißfuß (Leipzig) und Jens König (Dresden) an. Die Landesarbeitsgemeinschaft Hartz IV wird den Landtags- und Bundestagswahlkampf der Partei DIE LINKE. Sachsen aktiv auf dem sozialen Sektor unterstützen.

Claudia Hertlein Presseverantwortliche der LG Hatz IVder gewählte Sprecherrat der LAG


 

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NEU - NEU - NEU: REGELUNGEN KdU

Die seit dem 24.02.09 geltenden Regelungen zu den KdU finden Sie im Bereich AG Soziales als pdf-Datei zum Download

Wichtige Urteile aus der Sozialgerichtsbarkeit

Alle Urteile finden Sie in der Rubrik Rechtssprechung!

Urteil SG Dortmund S 31 AS 317/07 vom 2.2.09 : Keine Leistungskürzung bei Verweigerung der Arbeit zu Dumpinglöhnen

wichtige BSG-Urteile aus 2008


Unter der Rubrik Rechtsprechung haben wir für sie eine Zusammenstellung aller wichtigen BSG-Urteile in Kurzfassung rund um das Thema Wohnung und Kosten für Sie eingestellt.

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