Landkreis umgeht Einstellungsstop
Dem Fraktionschef der Linken, Jens Stahlmann, missfällt das neuerliche zugeknöpfte Agieren der Verwaltung. Er fordert von Landrat Uhlig ebenfalls Aufklärung. "Es kann einfach nicht sein, dass wir so wichtige Themen nur aus zweiter Hand erfahren." Um Anträge abzuarbeiten, könne auch eigenes Personal versetzt werden. Ich glaube kaum, dass jeder der mehr als 1600 Mitarbeiter im Amt ausgelastet ist", argumentiert Stahlmann.

Freie Presse erschienen am 14.01.2012

"Wir befassen uns nur mit uns selbst"

Fraktionschef Jens Stahlmann sieht Potenzial für schlankere Verwaltung
Freiberg/Hainichen. Mittelsachsen vor dem Umbruch: Im Landkreis ist einiges in Bewegung. Die Verwaltung entfernt sich vom Bürger und beschäftigt sich vor allem mit sich selbst. Andy Scharf sprach mit Linke-Fraktionschef Jens Stahlmann aus Hainichen über die aktuelle Lage.

"Freie Presse": Herr Stahlmann, der Landkreis feiert seinen dritten Geburtstag mit einer ruppigen Fahrt auf dem Umzugskarussell. Mitarbeiter der Kreisbehörde kritisieren die Standortverlagerungen als unausgegoren. Haben sie Recht?
Jens Stahlmann: Ja und nein. Wenn es um ein zukunftsorientiertes Standortkonzept und Immobilienmanagement des Landratsamtes geht, sehe ich das auch so. Beides fehlt noch immer. Man muss daher klipp und klar sagen: Es ist unsicher, ob sich nach Ende der Legislaturperiode 2015 das Karussell noch einmal dreht. Schaut man auf die andere Seite der Medaille, ist doch auch klar, dass Kreisfusionen automatisch Veränderungen folgen - es kann nicht überall alle Ämter geben. Das wäre unrentabel. Für die Mitarbeiter sind die Umzüge auch nicht unzumutbar. In der Wirtschaft ist das normal. Am Ende entscheidet die Effektivität.

"Freie Presse": Ein linker Politiker spricht von Rentabilität - klingt fast schon paradox. Angesichts dessen wären Sie wohl auch für ein Landratsamt in Freiberg?
Jens Stahlmann: Wir brauchen für eine gewisse Bürgernähe die Außenstellen - es geht nicht alles über das Internet. Dennoch: Wenn man es richtig angeht, können die Häuser in Döbeln und Mittweida abgespeckt werden. Voraussetzung dafür sind zukunftsfähige Konzepte über Standort- und Personalbelange. Nichts existiert bisher. Zum Klischee über uns Linke: Ich bin Realist und Unternehmer. Wirtschaftlich denken und eine soziale Ader haben, schließt sich nicht aus. Doch auch in unseren Reihen gibt es noch Hardliner.

"Freie Presse": Die Verwaltungsspitze baggert momentan auf mehreren Baustellen: Betreuung Langzeitarbeitsloser, Personalcoach, Regionalmanagement. Der Durchbruch fehlt jedoch: Beschäftigt sich die Verwaltung zu stark mit sich selbst?
Jens Stahlmann: Das ist so. Wir befassen uns nur mit Interna. Davon hat der Bürger nichts. Wir müssen Themen wie die Gesundheitsversorgung und den Ärztemangel angehen. Ebenso fehlt mir eine klare Position zur Zukunft von Schulstandorten. Das beschäftigt die Menschen, hier müssen wir Antworten geben und nicht die Verantwortung abschieben. Vor unangenehmen Dingen drücken sich der Landrat und seine Nebenmänner. Paradebeispiel ist die Frage über die Betreuung der Langzeitarbeitslosen - Option oder Arge. In diesem Fall schmeißen wir 85.000 Euro für eine Beratungsfirma raus, nur um am Ende dennoch eine Bauchentscheidung zu fällen. Dienstleister für den Bürger zu sein, das ist die Aufgabe des Landratsamtes.

"Freie Presse": Ihre Partei ist nach der CDU diezweitstärkste Fraktion im Kreistag. Fühlen Sie sich eigentlich ausreichend beachtet?
Jens Stahlmann: Dort, wo der Landrat ein Alibi benötigt, um nicht selber entscheiden zu müssen, werden wir mitgenommen. Das ist taktisch klug. Aber: Bringen wir Anträge ein, dann werden wir Linke im Kreistag ignoriert. So wollten wir einen Sozialausschuss gründen - dieser Bereich verschlingt immerhin die Hälfte des Haushalts. Abgelehnt. Stattdessen schießen Beiräte wie Pilze aus dem Boden. Das ist Prinzip. Die CDU folgt einem Beschluss des Bundesparteitages, der die Ausgrenzung der Linken auf kommunaler Ebene vorsieht.

"Freie Presse": Schaden die Grabenkämpfe unter den Räten dem Kreis?
Jens Stahlmann: Natürlich. Wir gehen nicht ehrlich miteinander um. Mich stört vor allem, dass die Führungsriege keine klare Meinung vertritt.

"Freie Presse": Was würden Sie als Landrat ändern?
Jens Stahlmann: Alle Parteien einbeziehen, stures Parteidenken ausblenden. Es geht um Mittelsachsen, um die Bürger. Da ist die Farbe der Partei egal. Bei Themen wie Gesundheit und Schulen würde ich Flagge zeigen. So im Fall der Grundschule Dorfchemnitz. Die hätte bei mir Bestand.

Freie Presse, erschienen am 27.07.2011

Nun gibt`s "Butter bei die Fische"

Bei Schnittchen und Sekt haben die Linken der Kreistagsfraktion in Mittweida ihre Ziele für 2011 abgesteckt - ein kämpferischer Neujahrsempfang zwischen Kommunismus-Debatte im Bund und Realpolitik in Mittelsachsen.

Mittweida. Jens Stahlmann ist als Hobby-Fußballschiedsrichter ein Mann schneller Entscheidungen und als Linke-Fraktionschef ein Freund der klaren Worte. "Es wird mit uns keine sozialen Einschnitte in Mittelsachsen geben", so seine klare Ansage beim ersten Neujahrsempfang der Linksfraktion am Dienstagabend in Mittweida, zu dem auch Bundestagsabgeordneter Michael Leutert angereist war. Mit 19 Sitzen die zweitstärkste Kraft zwischen CDU und SPD im Kreistag Mittelsachsen, wollen die Genossen in den kommenden zwölf Monaten die für sie wichtigen Themen auf die Tagesordnung bringen.
"Butter bei die Fische geben" nennt es Stahlmann, wenn er von den drei Hauptthemen spricht, die alle etwas mit Geldsparen zu tun haben. So wollen die Linken nun endlich ihr Immobilien-, ihr Computer- und das Personalkonzept durchsetzen. "Denn privatwirtschaftliches Denken muss auch in vielen Bereichen der Landkreisverwaltung Einzug halten", fordert Stahlmann, der selbst eine Firma hat. Die drei großen Standorte Freiberg, Mittweida und Döbeln als "Bürgeranlaufstellen" seien auf jeden Fall länger als jetzt geplant zu erhalten. Aber es müsse genau geprüft werden, ob tatsächlich alle Immobilien gebraucht werden, ob jeder an seinem Arbeitsplatz einen Drucker benötigt. Und auch bei der Personalsituation gebe es noch "Luft nach unten". Von der so genannten Kommunismus-Debatte - auf Bundesebene losgetreten durch Linke-Parteivorsitzende Gesine Lötzsch - hält Stahlmann nichts. "Kontraproduktiv" nennt er das.
Seine Burgstädter Fraktionskollegin Ulrike Bretschneider schiebt diese Thematisierung auf die Medien, die wohl nach den Dauerbrennern Deutsche Bahn und Westerwelle wieder mal neuen Zündstoff brauchten. Für die Linken im Kreistag seien andere Themen wichtig, so beispielsweise die künftigen Zuständigkeiten für die Betreuung der Hartz-IV-Empfänger. "Wir müssen uns entscheiden, wohin wir gehen: ob Optionsmodell wie in Döbeln oder Arge wie in Freiberg", so Stahlmann.
Auch wollen sich die Linken bei der Schulnetzplanung für kleinere Klassenteiler stark machen, um vor allem Schulen auf dem Lande zu erhalten und für zumutbare Schulwege zu sorgen. Bei allem, was entschieden wird, dürfe es nicht ums Geld gehen, sondern stets um die Menschen, meinte der Fraktionschef.

Freie Presse, erschienen am 12.01.2011
Von Uwe Lemke

Freie Presse 13.07.2010

Landratsamt Mittelsachsen schnallt den Gürtel enger

Haushaltssperre: Kreisverwaltung muss vier Millionen Euro einsparen - Linke-Fraktionschef spricht von Peanuts
Freiberg. Der Kampf um einen ausgeglichenen Kreishaushalt 2011 in Mittelsachsen nimmt weiter Formen an. Landrat Volker Uhlig (CDU) erteilte zum 1. Juli eine haushaltswirtschaftliche Sperre. Demnach müssen alle Ausgaben in der Verwaltung erneut auf den Prüfstand. Vier Millionen Euro sollen damit eingespart werden.
"An diesem Schritt führt kein Weg vorbei. Einerseits gibt es Risiken im aktuellen Budget. Andererseits ist das eine Voraussetzung, um den Haushalt für 2011 noch einmal rund zu bekommen", argumentierte Volker Uhlig im Verwaltungs- und Finanzausschuss am Montagabend in Freiberg. Risiken sind unter anderem drohende Mehrausgaben bei gleichzeitig sinkenden Einnahmen in der Kreiskasse.
Die Reaktionen auf diesen Sparschritt sind unterschiedlich. Jens Stahlmann, Chef der Kreistagsfraktion Die Linke, hält diesen zwar generell für richtig. Aber: "Vier Millionen Euro sind Peanuts", so Stahlmann. Er verdeutlicht mit einem Vergleich: "Dies wird ganz besonders an den enormen Zusatzkosten für die Sanierung des Rochlitzer Gymnasiums erkennbar: mit einem Schlag 700.000 Euro." Weitere Sparpotenziale müssten generiert werden.
Einen dicken Streichposten sieht Stahlmann im IT-Bereich und den Immobilien. "Die Mitarbeiter im Landratsamt benötigen gute Computer und Software. Aber muss es immer der Mercedes unter den Geräten sein?", kritisiert der Kreisrat.

Behindertenarbeit: LINKE will Hauptamt

Presseerklärung

Nach der Wahl von Ilse Rose zur ehrenamtlichen Behindertenbeauftragten des Landkreises Mittelsachsen drängt die Kreistagsfraktion der Partei DIE LINKE weiter auf eine hauptamtliche Stelle für diese Aufgabe. Frau Rose, die bereits zur hauptamtlichen Ausländerbeauftragten bestellt wurde, könne beide Aufgaben keinesfalls allein bewältigen, betonte LINKE-Fraktionschef Jens Stahlmann. Er kritisierte, dass für beide Aufgaben noch nicht einmal eine exakte Stellenbeschreibung existiere, die Zeit- und Arbeitsumfang für bestimmte Tätigkeiten enthalte. Stahlmann verlangt zudem: Die Behindertenbeauftragte sollte möglichst selbst aus dieser Klientel kommen.

LINKE fordert, dass man mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht mehr als zweieinhalb Stunden bis Freiberg braucht


Presseerklärung:

Die Kreisrätin der LINKEN, Elgine Tour de la Cruz, wohnt in Bockelwitz bei Leisnig, also am nordwestlichen Zipfel des Landkreises. Wenn die in Leisnig praktizierende Ärztin nach ihren Sprechstunden zum Kreistag nach Freiberg fährt, braucht sie 75 Minuten - wenn sie mit dem Auto fährt und Glück -also keinen Stau- hat.
Viele ihrer Patientinnen und Patienten haben jedoch kein Auto. “Doch sie müssen die Möglichkeit haben, in angemessener Zeit in die Kreisstadt nach Freiberg zu kommen”, so Elgine Tour de la Cruz.

Am nächsten Mittwoch soll der Kreistag über die Vorlage zur “Entwicklung des straßengebundenen öffentlichen Personennahverkehrs im Landkreis Mittelsachsen” abstimmen. Der Landrat wird darin aufgefordert, einen neuen Nahverkehrsplan für den Landkreis Mittelsachsen zu erarbeiten.
Linien sollen gebündelt, Qualitätsansprüche formuliert und umgesetzt werden. Zudem soll eine Finanzierungsstruktur geschaffen werden, die es ermöglicht, alle Leistungen an ÖPNV-Eigengesellschaften des Landkreises zu vergeben. “Mir fehlen jedoch klare Anforderungen in der Vorlage, so die Kreisrätin der LINKEN.

 “Ein Ziel muss es sein, dass die Bürgerinnen und Bürger von jedem Ort des Landkreises die Kreisstadt innerhalb von 150 Minuten erreichen können. Ich werde im Kreistag den Antrag stellen, die Vorlage entsprechend zu ergänzen.”

 

Beschlussvorlage: KT 76/08

LINKE möchte Platz für Ausländerbeauftragten im Begleitausschuss zur Extremismusbekämpfung

Presserklärung:

Im Altlandkreis Mittweida gab es bisher eine “Stabsstelle Extremismusbekämpfung”, die direkt dem Landrat unterstellt war. Landrat Uhlig will diese Stabsstelle fortführen.

Der Kreistag soll darüber auf seiner nächsten Sitzung befinden. Zu dieser Stabsstelle soll ein lokaler Begleitausschuss gebildet werden. Dem Begleitausschuss sollen Vertreter des Landratsamtes, aller Fraktionen des Kreistages, der Kreissparkassen, der Gemeinden, der Polizeidirektionen, der Bildungsagentur sowie des Kreisjugendrings angehören.

 “Es ist richtig, diese Stabsstelle in den neuen Landkreis zu übernehmen”, so der Kreisrat der LINKEN Jens-Eberhard Jahn. “Aus unserer Sicht muss der Begleitausschuss jedoch um zwei Plätze erweitert werden.
Wir möchten, dass sowohl der Ausländerbeauftragte als auch ein Vertreter der Vereine, die Opfern rechtsextremistischer Übergriffe helfen, einen Platz erhalten.
Beide können Sichtweisen einbringen, die so in dem Gremium noch nicht vertreten sind.”

Die LINKE wird am Mittwoch einen entsprechenden Antrag in den Kreistag einbringen.

Beschlussvorlage KT 83/08

LINKE fordert, dass man mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht mehr als zweieinhalb Stunden bis Freiberg braucht

Presseerklärung:

Die Kreisrätin der LINKEN, Elgine Tour de la Cruz, wohnt in Bockelwitz bei Leisnig, also am nordwestlichen Zipfel des Landkreises.
Wenn die in Leisnig praktizierende Ärztin nach ihren Sprechstunden zum Kreistag nach Freiberg fährt, braucht sie 75 Minuten - wenn sie mit dem Auto fährt und Glück - also keinen Stau - hat.
Viele ihrer Patientinnen und Patienten haben jedoch kein Auto. “Doch sie müssen die Möglichkeit haben, in angemessener Zeit in die Kreisstadt nach Freiberg zu kommen”,
so Elgine Tour de la Cruz.

Am nächsten Mittwoch soll der Kreistag über die Vorlage zur “Entwicklung des straßengebundenen öffentlichen Personennahverkehrs im Landkreis Mittelsachsen” abstimmen.
Der Landrat wird darin aufgefordert, einen neuen Nahverkehrsplan für den Landkreis Mittelsachsen zu erarbeiten. Linien sollen gebündelt, Qualitätsansprüche formuliert und umgesetzt werden. Zudem soll eine Finanzierungsstruktur geschaffen werden, die es ermöglicht, alle Leistungen an ÖPNV-Eigengesellschaften des Landkreises zu vergeben.

“Mir fehlen jedoch klare Anforderungen in der Vorlage", so die Kreisrätin der LINKEN. “Ein Ziel muss es sein, dass die Bürgerinnen und Bürger von jedem Ort des Landkreises die Kreisstadt innerhalb von 150 Minuten erreichen können. Ich werde im Kreistag den Antrag stellen, die Vorlage entsprechend zu ergänzen.”

Beschlussvorlage: KT 76/08

Kreisräte der LINKSFRAKTION unterstützen Bürgerbegehren „Pro MSN“

Politik ist auch Symbolpolitik. Anscheinend hat der Kreistag mit seiner knappen Entscheidung für „FG“ als Kennzeichen das falsche Zeichen gesetzt. Zumindest deutet die Stimmung in den Altlandkreisen Mittweida und Döbeln darauf hin. Auf ihrer gestrigen Fraktionssitzung diskutierten die Kreisräte der LINKEN; ob sie das Bürgerbegehren „PRO MSN“ unterstützen. Zehn der anwesenden 15 Kreisräte werden dies tun. Für Kreisrat Jens-Eberhard Jahn aus Brand-Erbisdorf ist klar, dass die LINKE, die immer mehr Bürgerbeteiligung einfordert, diese Initiative unterstützen muss. Fraktionschef Jens Stahlmann hatte schon am Dienstag das Bürgerbegehren unterschrieben. „Die Frage ist nicht, ob man bei jedem Wind umfällt, wie es Landrat Uhlig gegenüber dem MDR-SACHSENSPIEGEL ausdrückte,“ so der Landtagsabgeordnete Heiko Hilker. „Für viele Bürgerinnen und Bürger der Altlandkreise Mittweida und Döbeln ist das neue Kennzeichen „MSN“ auch ein Zeichen für einen gleichberechtigten Zusammenschluss und einen gemeinsamen Neubeginn. Deshalb sollte Landrat Uhlig eingestehen, dass er die Lage und die Stimmung falsch eingeschätzt hat und die Frage dem Kreistag zur Abstimmung neu vorlegen bzw. wenigstens schnell und unkompliziert den Weg zu einem Bürgerentscheid frei machen.“

LINKSFRAKTION Mittelsachsen will Beigeordneten für Soziales


Gestern verständigte sich die LINKSFRAKTION Mittelsachsen über Fragen, die beim ersten bzw. zweiten Kreistag zur Debatte gestellt werden.

Auch wenn es in den bisherigen Landkreisen nur einen bzw. zwei Beigeordnete gab, ist die LINKE dafür, einen dritten Beigeordneten zu wählen. “Dies ist angesichts der Größe des Landkreises sowie der Fülle der Aufgaben gerechtfertigt”, so Fraktionsvorsitzender Jens Stahlmann. Zudem sollte dieser Beigeordnete für Gesundheit und Soziales zuständig sein. “Wir sind der Meinung, dass Fragen des Ärztemangels wie auch zunehmender sozialer Probleme nicht nebenbei gelöst werden können.”
Deshalb möchte die Fraktion auch mehr als die vom Landrat Volker Uhlig bisher vorgeschlagenen drei Ausschüsse einrichten. Neben einem beschließenden Ausschuss für Soziales und Gesundheit werden auch drei weitere beratende Ausschüsse gefordert. Ein Petitionsausschuss, den es im Landkreis Döbeln bisher gab, soll sich mit den Anregungen und Problemen der Bürgerinnen und Bürger beschäftigen. Die Fragen von Bildung, Kultur und Sport sollen in einem weiteren Ausschuss behandelt werden. In einem Ausschuss für die Förderung regionaler Kreisläufe soll auch der Fachverstand der Universität sowie der Fachhochschule Mittweida genutzt werden, um die Potentiale der Regionen des Landkreises zu nutzen und auszubauen.
Die Fraktion ist zudem der Meinung, dass fünf Abgeordnete ausreichen, eine Fraktion zu gründen. Damit wird man sich an die bisherigen Regelungen anlehnen.
Zudem wurde gefordert, dass sich Landrat Uhlig die Ämterstruktur vom Kreistag bestätigen lässt. Einige Fraktionsmitglieder zeigten sich darüber verwundert, dass der Landrat schon zum 31. Juli endgültig die Amtsleiter benennen und die Ämterstruktur beschließen lassen will, obwohl die Beigeordneten noch nicht gewählt sind. Somit hätten dann die neuen Beigeordneten kaum Spielräume. Damit würde der Anschein erweckt, dass die jetzige Ausschreibung nur eine Farce sei.

Kreistag am 20.08.2008 - Antragsinitiative:

Wegfall des Eigenanteils der Eltern zu den Schülerbeförderungskosten

Beschlussvorschlag:

Der Landrat wird beauftragt,

1. die Regelungen der Kostentragung der Schülerbeförderung zu überarbeiten
und dem Kreistag mit der Zielrichtung des Wegfalls der Elternanteile an den Schülerbeförderungskosten in der nächsten Sitzung einen entsprechenden Satzungsentwurf vorzulegen.
2. einen für die Satzungsänderung notwendigen Finanzierungsvorschlag zu unterbreiten, welcher insbesondere das vom Ministerpräsidenten Tillich am
18. Juni 2008 in der Regierungserklärung zugesagte Unterstützungsangebot
von direkten Ausgleichszahlungen für die Schülerbeförderung aufgreift.

Begründung:
Das Schulgesetz für den Freistaat Sachsen weist im § 23 Absatz 3 den Land-
kreisen und Kreisfreien Städten die Zuständigkeit für die notwendige Beförderung
der Schüler auf dem Schulweg zu und räumt den Trägern ein, die Einzelheiten
durch Satzung zu regeln.
Die LinksFraktion beabsichtigt mit der Satzungsänderung einen Abbau der
finanziellen Benachteiligung der Schüler, welche zum Schulbesuch längere
Wege in Kauf nehmen müssen. Mit dem Wegfall des vom Elternhaus zu tragenden Eigenanteils leistet der Landkreis Mittelsachsen einen wichtigen Beitrag zum gleichberechtigten Bildungszugang. Zur Finanzierung kann auf das Angebot
des Freistaates zurückgegriffen werden. Darüber hinaus ergeben sich durch
den Wegfall eines Großteils des bisherigen Bearbeitungsaufwandes Kosten-
entlastungen innerhalb der Verwaltung.

AUSZUG
Schulgesetz für den Freistaat Sachsen (SchulG)
§ 23 Aufgaben des Schulträgers … (3) Träger der notwendigen Beförderung der
Schüler auf dem Schulweg bei öffentlichen und staatlich genehmigten Ersatzschulen freier Träger sind der Landkreis oder die Kreis-freie Stadt, in deren Gebiet sich die
Schule befindet. Er regelt Einzelheiten durch Satzung, insbe-sondere hinsichtlich
1. Umfang und Abgrenzung der notwendigen Beförderungskosten einschließlich der Festsetzung von Mindestentfernungen,
2. Höhe und Verfahren der Erhebung eines Eigenanteils des Schülers oder der Eltern,
3. Pauschalen oder Höchstbeiträge für die Kostenerstattung sowie Ausschlussfristen
für die Geltendmachung von Erstattungsansprüchen,
4. Verfahren der Kostenerstattung zwischen den Schülern beziehungsweise Eltern und Schulträgern sowie zwischen verschiedenen Schulträgern.

Jens Stahlmann
Fraktionsvorsitzender 
DIE LINKE Kreistag Mittelsachsen

KT 20.08.2008 - Antragsinitiative :


Angleichung der Kriterien zur Übernahme der Kosten der Unterkunft und Heizung
und Bilanz der Arbeit als Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende

Beschlussantrag:

Der Landrat wird beauftragt,


1. landkreiseinheitliche Kriterien zur Übernahme der Kosten der Unterkunft und
Heizung (KdU) gemäß SGB II bzw. SGB XII zu entwickeln, die nachfolgenden Zielsetzungen gerecht werden
- einheitliche Grundsätze im gesamten Landkreis
- grundsätzliche Vermeidung von angeordneten Umzügen
- Berücksichtigung der Situation am Wohnungsmarkt
- Einbeziehung der stark gestiegenen Bezugspreise für Energieträger

2. dem Kreistag eine Bilanz der bislang vom Landkreis zu tragenden KdU sowie
die voraussichtlich anfallenden künftigen Kosten und mögliche Finanzierungs-
vorschläge zu unterbreiten,

3. eine Bilanz zu den Ergebnissen der bisherigen Tätigkeit der Optionskommune
Döbeln und der ARGE Freiberg und Mittweida bei den Bemü-hungen zur Vermitt-
lung der Arbeitsuchenden in den Arbeitsmarkt zu ziehen und

4. als Resultat der Bewertungen zu Ziffer 3 dem Kreistag einen Ausblick zu den notwendigen und möglichen strukturellen Anpassungen der Organisationsformen
zur Grundsicherung für Arbeitsuchende im Landkreis Mittelsachsen zu geben.

Begründung:

Auf Grund der am 01. August 2008 in Kraft getretenen Regelungen der Kreisgebiets-reform gelten nunmehr im neuen Landkreis Mittelsachsen unterschiedliche Kriterien
zur Beurteilung der Angemessenheit der von den Trägern des ALG II zu Überneh-menden Kosten der Unterkunft und Heizung. Die Linksfraktion beabsichtigt mit der Initiative die zügige Vereinheitlichung der aus den der Regelungen der Altkreise
Döbeln, Freiberg und Mittweida entstammenden Obergrenzen der Angemessen-heitsregelung für die Anspruchsberechtigten im Landkreis Mittelsachsen.
Bei der Neubewertung der Obergrenzen muss das Bemühen des Verzichtes auf „Zwangsumzüge“ der Leistungsempfänger ein großes Gewicht einnehmen, damit
die Lebenssituation der Betroffenen sich nicht unangemessen verschlechtert und
insgesamt ein Beitrag zum Erhalt des sozialen Friedens im Landkreis geleistet wird. Durch die im Landkreis entstandenen unterschiedlichen Formen der Betreuung von Arbeitsuchenden entsteht ein Bedürfnis nach einer möglichst anzupassenden land-kreiseinheitlichen Aufgabenerfüllung. Um dem Kreistag eine kompetente Entscheidung künftiger Organisationsformen zu ermöglichen, wird der Landrat um eine Darstellung
der bislang (im alten Kreisgebiet) gesammelten Erfahren gebeten, um daraus eigene Handlungsoptionen entwickeln zu können bzw. den gesetzgeberischen Bedarf auf Bundes- bzw. Landesebene aufzu-zeigen.

AUSZUG Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Grundsicherung für
Arbeitsuchende:

§ 22 Leistungen für Unterkunft und Heizung
(1) 1Leistungen für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht, soweit diese angemessen sind. 2Erhöhen sich nach einem
nicht erforderlichen Umzug die angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung, werden die Leistungen weiterhin nur in Höhe der bis dahin zu tragenden Aufwendungen erbracht. 3Soweit die Aufwendungen für die Unter-kunft den der Besonderheit des Einzelfalles angemessenen Umfang übersteigen, sind sie als Bedarf des allein stehenden Hilfebedürftigen oder der Bedarfsgemeinschaft so lange zu berücksichtigen, wie es dem allein stehenden Hilfebedürftigen oder der Bedarfs-gemeinschaft nicht möglich oder nicht zu-zumuten ist, durch einen Wohnungswechsel, durch Vermieten oder auf andere Weise die Aufwendungen zu senken, in der Regel jedoch längstens für sechs Monate. 4Rückzahlungen und Guthaben, die den Kosten
für Unterkunft und Heizung zuzuordnen sind, mindern die nach dem Monat der Rück-
zahlung oder der Gutschrift entstehenden Aufwendungen; Rückzahlungen, die sich
auf die Kosten für Haushaltsenergie beziehen, bleiben insoweit außer Betracht.
(2) 1Vor Abschluss eines Vertrages über eine neue Unterkunft soll der erwerbsfähige Hilfebedürftige die Zusicherung des für die Leistungserbringung bisher örtlich zuständigen kommunalen Trägers zu den Aufwendungen für die neue Unterkunft einholen. 2Der kommunale Träger ist nur zur Zusicherung verpflichtet, wenn der
Umzug erforderlich ist und die Aufwendungen für die neue Unterkunft angemessen
sind; der für den Ort der neuen Unterkunft örtlich zuständige kommunale Träger ist
zu beteiligen.
(2a) 1Sofern Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, umziehen, werden ihnen Leistungen für Unterkunft und Heizung für die Zeit nach einem Umzug
bis zur Vollendung des 25.Lebensjahres nur erbracht, wenn der kommunale Träger
dies vor Abschluss des Vertrages über die Unterkunft zugesichert hat. 2Der kommunale Träger ist zur Zusicherung verpflichtet, wenn 1. der Betroffene aus schwerwiegenden sozialen Gründen nicht auf die Wohnung der Eltern oder ei-nes Elternteils verwiesen werden kann, 2. der Bezug der Unterkunft zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt erforderlich ist oder 3. ein sonstiger, ähnlich schwerwiegender Grund vorliegt. 3Unter den Voraussetzungen des Satzes 2 kann vom Erfordernis der Zusicherung abgesehen werden, wenn es dem Betroffenen aus wichtigem Grund nicht zumutbar war, die Zusicherung einzuholen. 4Leistungen für Unterkunft und Heizung werden Personen,
die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, nicht erbracht, wenn diese vor der Beantragung von Leistungen in eine Unterkunft in der Absicht umziehen, die Voraussetzungen für die Gewährung der Leistungen herbeizuführen.
(3) 1Wohnungsbeschaffungskosten und Umzugskosten können bei vorheriger Zusicherung durch den bis zum Umzug örtlich zuständigen kommunalen Träger übernommen werden; eine Mietkaution kann bei vorheriger Zusicherung durch den
am Ort der neuen Unterkunft zuständigen kommunalen Träger übernommen werden. 2Die Zusicherung soll erteilt werden, wenn der Umzug durch den kommunalen Träger veranlasst oder aus anderen Gründen notwendig ist und wenn ohne die Zusicherung eine Un-terkunft in einem angemessenen Zeitraum nicht gefunden werden kann.
3Eine Mietkaution soll als Darlehen erbracht werden.
(4) Die Kosten für Unterkunft und Heizung sollen von dem kommunalen Träger an den Vermieter oder andere Empfangsberechtigte gezahlt werden, wenn die zweckentsprechende Verwendung durch den Hilfebedürftigen nicht sichergestellt ist.
(5) 1Sofern Leistungen für Unterkunft und Heizung erbracht werden, können auch Schulden über-nommen werden, soweit dies zur Sicherung der Unterkunft oder zur Behebung einer vergleichbaren Notlage gerechtfertigt ist. 2Sie sollen übernommen werden, wenn dies gerechtfertigt und notwendig ist und sonst Wohnungslosigkeit einzutreten droht. 3Vermögen nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 ist vorrangig ein-zusetzen. 4Geldleistungen sollen als Darlehen erbracht werden.
(6) 1Geht bei einem Gericht eine Klage auf Räumung von Wohnraum im Falle der Kündigung des Mietverhältnisses nach § 543 Abs. 1, 2 Satz 1 Nr. 3 in Verbindung mit
§ 569 Abs. 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ein, teilt das Gericht dem örtlich zustän-digen Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende oder der von diesem beauftrag-
ten Stelle zur Wahrnehmung der in Absatz 5 bestimmten Auf-gaben unverzüglich
1. den Tag des Eingangs der Klage,
2. die Namen und die Anschriften der Parteien,
3. die Höhe der monatlich zu entrichtenden Miete,
4. die Höhe des geltend gemachten Mietrückstandes und der geltend gemachten Entschädigung und
5. den Termin zur mündlichen Verhandlung, sofern dieser bereits bestimmt ist, mit. 2Außerdem kann der Tag der Rechtshängigkeit mitgeteilt werden. 3Die Übermittlung unterbleibt, wenn die Nichtzahlung der Miete nach dem Inhalt der Klageschrift offensichtlich nicht auf Zahlungsunfähigkeit des Mieters beruht.
(7) 1Abweichend von § 7 Abs. 5 erhalten Auszubildende, die Berufsausbildungs-
beihilfe oder Ausbildungsgeld nach dem Dritten Buch oder Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz erhalten und deren Bedarf sich nach § 65
Abs. 1, § 66 Abs. 3, § 101 Abs. 3, § 105 Abs. 1 Nr. 1, 4, § 106 Abs. 1 Nr. 2 des Dritten Buches oder nach § 12 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 und 3, § 13 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 2 Nr. 1 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes bemisst, einen Zuschuss zu ihren ungedeckten angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung (§ 22 Abs. 1 Satz 1). 2Satz 1 gilt nicht, wenn die Übernahme der Leistungen für Unterkunft und Heizung
nach Absatz 2a ausgeschlossen ist.

AUSZUG Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) – Sozialhilfe


§ 29 Unterkunft und Heizung
(1) 1Leistungen für die Unterkunft werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht. 2Übersteigen die Aufwendungen für die Unterkunft den der Besonderheit
des Einzelfalles angemes-senen Umfang, sind sie insoweit als Bedarf der Personen, deren Einkommen und Vermögen nach § 19 Abs. 1 zu berücksichtigen sind, anzu-erkennen. 3Satz 2 gilt solange, als es diesen Personen nicht möglich oder nicht zuzu-muten ist, durch einen Wohnungswechsel, durch Vermieten oder auf andere Weise
die Aufwendungen zu senken, in der Regel jedoch längstens für sechs Monate. 4Vor Abschluss eines Vertrages über eine neue Unterkunft haben Leistungsberechtigte
den dort zuständigen Träger der Sozialhilfe über die nach den Sätzen 2 und 3 maßgeblichen Umstände in Kenntnis zu setzen. 5Sind die Aufwendungen für die neue Unterkunft unangemessen hoch, ist der Träger der Sozialhilfe nur zur Übernahme angemessener Aufwendungen verpflichtet, es sei denn, er hat den darüber hi-nausgehenden Aufwendungen vorher zugestimmt. 6Leistungen für die Unterkunft
sollen an den Ver-mieter oder andere Empfangsberechtigte gezahlt werden, wenn
die zweckentsprechende Verwen-dung durch die Leistungsberechtigten nicht sichergestellt ist; die Leistungsberechtigten sind hiervon schriftlich zu unterrichten. 7Wohnungsbeschaffungskosten, Mietkautionen und Umzugskosten können bei vorheriger Zustimmung übernommen werden; Mietkautionen sollen als Darlehen erbracht werden. 8Eine Zustimmung soll erteilt werden, wenn der Umzug durch den Träger der Sozialhilfe veranlasst wird oder aus anderen Gründen notwendig ist und wenn ohne die Zustimmung eine Unterkunft in ei-nem angemessenen Zeitraum nicht gefunden werden kann.
(2) 1Der Träger der Sozialhilfe kann für seinen Bereich die Leistungen für die Unter-
kunft durch eine monatliche Pauschale abgelten, wenn auf dem örtlichen Woh-nungsmarkt hinreichend angemessener freier Wohnraum verfügbar und in Einzel-
fällen die Pauschalierung nicht unzumutbar ist. 2Bei der Be-messung der Pauschale
sind die tatsächlichen Gegebenheiten des örtlichen Wohnungsmarkts, der örtliche Mietspiegel sowie die familiären Verhältnisse der Leistungsberechtigten zu berücksichtigen. 3Absatz 1 Satz 2 gilt entsprechend. (3) 1Leistungen für Heizung werden in tatsächlicher Höhe erbracht, soweit sie angemessen sind. 2Die Leistungen können durch eine monatliche Pauschale abgegolten werden. 3Bei der Bemessung
der Pauschale sind die persönlichen und familiären Verhältnisse, die Größe und Beschaffenheit der Woh-nung, die vorhandenen Heizmöglichkeiten und die örtlichen Gegebenheiten zu berücksichtigen.

Jens Stahlmann
Fraktionsvorsitzender DIE LINKE
Kreistag Mittelsachsen

| Textversion

Videopodcast der Bundestagsfraktion

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    In den vergangenen zehn Jahren hat es sich so entwickelt, dass immer mehr alte Menschen einem Minijob nachgehen müssen. Das darf nicht sein, das darf nicht so bleiben, deswegen sagen wir LINKEN: Wir ...

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